Jetzt liegt das Kind also in der Wiege. Und seine Eltern müssen „nur noch“ einiges von Amts wegen regeln.
Die gründlichste Überlegung dabei erfordert die Frage, wer wie lange in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen möchte. Für Paare, die das nicht schon vor der Geburt geklärt haben, wird’s höchste Zeit. Sie müssen die „Babypause“ nämlich sieben Wochen im Voraus schriftlich beim Arbeitgeber ankündigen, und die Mutterschutzfrist endet im Normalfall acht Wochen nach der Geburt. Wie viel Elternzeit und -geld ihnen zusteht, wie sie beides beantragen und untereinander aufteilen können, erfahren Eltern aus der Broschüre Elterngeld und Elternzeit des Bundesfamilienministeriums (kostenlos als Download unter www.bmfsfj.de oder telefonisch unter 030/182 72 27 21).
Innerhalb von 7 Werktagen muss das Baby beim Standesamt angemeldet werden. Darum müssen sich Eltern außerdem kümmern:
Ckecklisten rund um die Geburt gibt es beim Familienportal des Bundesfamilienministeriums: www.familienportal.de
Bei ihrer Entscheidung müssen Mütter und Väter vor allem zwei Punkte abwägen:
Vor allem das „Elterngeld plus“ eröffnet ihnen dabei viel Spielraum, macht’s aber auch kompliziert – also bitte genau hinschauen!
Daneben kommen auf junge Eltern noch ein paar andere Formulare zu – je nach ihrer persönlichen Situation mehr oder weniger (› So wird Ihr Baby amtlich). Und außerdem lohnt es sich, jetzt schon die örtliche Eltern-und-Kind-Szene zu erkunden. Das gilt besonders für alle, die bald eine geeignete Betreuung für ihr Kind brauchen: Wo finden wir die? Müssen wir unser Baby vielleicht jetzt schon anmelden? Neben dem Internet versprechen auch Infostände im Rathaus, Schwarze Bretter in Familienbildungsstätten oder in Kinderarztpraxen wichtige Informationen.