Etwa 15.000 Fälle von sexueller Gewalt an Kindern werden pro Jahr in Deutschland bei der Polizei angezeigt.
Fachleute schätzen, dass es tatsächlich noch viel mehr Fälle gibt. Nicht alle werden der Polizei gemeldet.
Sexuelle Gewalt bedeutet, dass Kinder von Erwachsenen oder älteren Kindern oder Jugendlichen zu sexuellen Handlungen gezwungen werden.
Sie kann geschehen durch:
Ein Kind spürt den Unterschied zwischen kindgerechter Zärtlichkeit und sexueller Gewalt ganz klar. Kinder berichten: „Zuerst hat er mich gekitzelt, das war lustig, aber dann auf einmal waren seine Hände überall, unter meinem Hemd und in meiner Unterhose und er atmete so komisch. Ich bin erstarrt, ich wollte das nicht. Aber es ging so schnell, dass ich mich nicht wehren konnte.“
Sexuelle Übergriffe können einmalig passieren, aber sie können auch über Jahre andauern.
„Kinder dürfen nein sagen!“ –
Kinder vor Gewalt schützen
Die Broschüre gibt es in sieben Sprachen und steht zum Download zur Verfügung: www.caritas.de
„Niemand darf mir weh tun! – Handreichung zur Prävention sexueller Gewalt in leichter Sprache“
Zu bestellen beim Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP)
Tel. 07 61 / 200-301, cbp@caritas.de
Als Download unter: www.cbp.caritas.de
Täter verlangen, dass die Kinder über das Geschehen schweigen. Sie drohen, dass sonst etwas Schlimmes passiert. Diese Drohungen machen Angst und sind daher oft wirkungsvoll.
Selbstbewusste Kinder werden seltener Opfer von sexueller Gewalt. Sie sind nicht so leicht einzuschüchtern.
Ein Täter will vermeiden, dass seine Tat auffliegt. Er wird deshalb sein Opfer gezielt aussuchen. Er wird testen, ob ein Kind auf seine Annäherungsversuche oder Geschenke reagiert und bereit ist, ihm zu vertrauen.
Die meisten Täter sind männlich, aber auch Frauen können Täterinnen sein. Täter können alt oder jung, reich oder arm sein. Man sieht es ihnen nicht an.
Meist sind Täter Personen, die die Kinder gut kennen. Ein Viertel aller angezeigten Fälle fand im engsten Familienkreis statt, 50% im erweiterten Familien- und Bekanntenkreis. In 25% der Fälle ging die Gewalt von Fremden aus.
Manchmal behaupten Täter, dass das Kind mit der Tat einverstanden war. Aber:
Jeder sexuelle Kontakt zwischen einem Erwachsenen und einem Kind ist sexuelle Gewalt. Ein Kind kann nie ein gleichberechtigter Partner für einen Erwachsenen sein, weil es ihm körperlich, geistig und seelisch unterlegen ist. Deshalb kann ein Kind zu sexuellen Kontakten mit einem Erwachsenen nicht „Ja“ sagen.