Ihr seid mit der Aufgabe, euer Kind im Glauben aufwachsen zu lassen, nicht allein! Diese Zusage wird besiegelt, wenn bei der Taufe sowohl die/der Taufende als auch die Paten und Patinnen ein Kreuz auf die Stirn des Täuflings zeichnen.
Eine Grundsatzfrage ist, ob sie aus der Familie kommen sollen oder nicht. Freunde bringen vielleicht eine andere Perspektive ins Leben des Kindes – Familienangehörige sind unter Umständen präsenter im Familienleben.
Patinnen und Paten müssen mindestens 16 Jahre alt und katholisch getauft und gefirmt sein. Ein evangelischer Christ (ab 14 Jahren) kann zusammen mit einer katholischen Patin / einem katholischen Paten Taufzeuge sein. Neben den rein formalen Kriterien ist vielen Eltern aber wichtig, dass sie entlastet werden und eine Ansprechpartnerin / einen Ansprechpartner für ihr Kind haben.
Dass Patinnen und Paten nach dem Tod der Eltern für das Patenkind sorgen müssen, ist nicht der Fall. So ein Wunsch muss schriftlich festgehalten werden – am besten in Form einer Sorgerechtsverfügung.