Donnerstag, 16:45 Uhr

Begleitung in Sachen Glaube und Leben

Das Patenamt

Das Patenamt

Ihr seid mit der Aufgabe, euer Kind im Glauben aufwachsen zu lassen, nicht allein! Diese Zusage wird besiegelt, wenn bei der Taufe sowohl die/der Taufende als auch die Paten und Patinnen ein Kreuz auf die Stirn des Täuflings zeichnen.

Patin und Pate

Eine Grundsatzfrage ist, ob sie aus der Familie kommen sollen oder nicht. Freunde bringen vielleicht eine andere Perspektive ins Leben des Kindes – Familienangehörige sind unter Umständen präsenter im Familienleben.

Ein paar Regeln gelten aber immer:

Patinnen und Paten müssen mindestens 16 Jahre alt und katholisch getauft und gefirmt sein. Ein evangelischer Christ (ab 14 Jahren) kann zusammen mit einer katholischen Patin / einem katholischen Paten Taufzeuge sein. Neben den rein formalen Kriterien ist vielen Eltern aber wichtig, dass sie entlastet werden und eine Ansprechpartnerin / einen Ansprechpartner für ihr Kind haben.

Dessen Lebens- und Glaubensweg können Patinnen und Paten begleiten, indem sie

  • den Kontakt zu ihm pflegen und den Draht nicht abreißen lassen,
  • ihm für Gespräche über „Gott und die Welt“ zur Verfügung stehen,
  • ihm Zeit schenken für gemeinsame Unternehmungen oder Ferien,
  • gemeinsame Rituale finden und z. B. seine Tauf- und Namenstage mit ihm feiern,
  • sich an der Gestaltung „seiner“ religiösen Feste (etwa der Erstkommunion) beteiligen.

Dass Patinnen und Paten nach dem Tod der Eltern für das Patenkind sorgen müssen, ist nicht der Fall. So ein Wunsch muss schriftlich festgehalten werden – am besten in Form einer Sorgerechtsverfügung.

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